Rechnungsprogramm für Handwerker

Geld, das du nicht abrechnest, hast du nicht verdient. Das Rechnungsprogramm von betriebsbasis bringt deine Abrechnung von „irgendwann" auf „sofort nach der Abnahme". Du erzeugst Abschlags- und Schlussrechnungen direkt aus dem Auftrag, mit allen Pflichtangaben nach §14 UStG, führst sie GoBD-konform und verschickst sie auf Wunsch als E-Rechnung im Format ZUGFeRD oder XRechnung. Kein Nachbauen im Textprogramm, keine vergessene Umsatzsteuer, keine unauffindbare Rechnung aus dem letzten Quartal. Du siehst, was offen, was bezahlt und was überfällig ist – und holst dein Geld schneller rein.

Abschlag, Schluss, Storno – die Baustellen-Realität

Lange Baustellen bezahlt niemand am Ende in einer Summe. Mit betriebsbasis stellst du Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt und rechnest am Schluss sauber gegen die bereits geleisteten Abschläge ab. Der Status jeder Rechnung – gestellt, bezahlt, überfällig – ist jederzeit sichtbar, damit du weißt, wo du nachfassen musst, bevor dir die Liquidität ausgeht.

GoBD & E-Rechnung: Pflicht, die dir Arbeit abnimmt

Deine Rechnungen werden GoBD-konform geführt – unveränderbar, nachvollziehbar, prüfungssicher. Und weil die E-Rechnung im B2B kommt, erstellt betriebsbasis deine Rechnungen direkt als strukturierte E-Rechnung im Format ZUGFeRD und XRechnung. Damit erfüllst du die Anforderungen deiner gewerblichen Auftraggeber und der Finanzverwaltung, ohne dich mit Formaten herumzuschlagen. Was regulatorisch nervt, läuft hier im Hintergrund.

Pflichtangaben nach §14 UStG – automatisch dabei

Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Steuersatz, ausgewiesene Umsatzsteuer, deine Steuernummer bzw. USt-IdNr.: Die Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung sind vorgegeben, statt dass du sie jedes Mal von Hand zusammensuchst. Das reduziert Rückfragen vom Steuerberater und das Risiko, dass eine Rechnung wegen Formfehlern beanstandet wird.

Offene Posten im Blick behalten

Die Rechnung zu schreiben ist das eine – das Geld auch zu bekommen das andere. In der Übersicht siehst du zu jeder Rechnung den Status: gestellt, bezahlt, überfällig. So erkennst du auf einen Blick, wer im Verzug ist, und kannst nachfassen, bevor aus einer offenen Rechnung ein Zahlungsausfall wird. Gerade in einem Handwerksbetrieb, wo viele Rechnungen parallel laufen, ist dieser Überblick der Unterschied zwischen einer stabilen Liquidität und dem bösen Erwachen am Quartalsende. Wer offen ist, wird sichtbar – und niemand zahlt einfach deshalb nicht, weil du es nicht gemerkt hast.

Sauber übergeben an den Steuerberater

Weil deine Rechnungen GoBD-konform und lückenlos geführt sind, wird die Übergabe an den Steuerberater oder das Finanzamt zur Formsache statt zum Kraftakt. Nichts liegt verstreut in E-Mails, Word-Dokumenten und Schuhkartons; alle Rechnungen sind nachvollziehbar an einem Ort. Das spart dir am Jahresende Nerven und dem Steuerberater Zeit – und Zeit beim Steuerberater ist Geld. Eine prüfungssichere Buchhaltung ist nicht nur eine Pflicht, sondern nimmt dir konkret Arbeit ab, weil du am Jahresende nichts mehr rekonstruieren musst.

Häufige Fragen

Kann ich Abschlags- und Schlussrechnungen stellen?
Ja. Du stellst Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt und rechnest in der Schlussrechnung die bereits gezahlten Abschläge sauber gegen. Das ist gerade bei langen Baustellen entscheidend für deine Liquidität.
Sind die Rechnungen GoBD-konform?
Ja, deine Rechnungen werden GoBD-konform geführt – nachvollziehbar und unveränderbar. Das ist die Grundlage für eine prüfungssichere Buchhaltung.
Unterstützt betriebsbasis die E-Rechnung?
Ja. Du kannst Rechnungen als strukturierte E-Rechnung im Format ZUGFeRD und XRechnung erzeugen und so die E-Rechnungs-Anforderungen im B2B erfüllen.
Enthält die Rechnung alle Pflichtangaben nach §14 UStG?
Die für eine ordnungsgemäße Rechnung nötigen Pflichtangaben sind vorgegeben, sodass Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Steuersatz und ausgewiesene Umsatzsteuer nicht vergessen werden.

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